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BFH 28.08.2003 IV R 21/02, NWB 47/2003 S. 353

Einkommensteuer | Diplom-Wirtschaftsingenieur als beratender Betriebswirt

Die selbständige Beratungstätigkeit eines Diplom-Wirtschaftsingenieurs auf zumindest einem Hauptgebiet der Betriebswirtschaftslehre ist der des beratenden Betriebswirts i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zumindest ähnlich. Ein Autodidakt verfügt über entsprechend ausreichende Kenntnisse, wenn es eine Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie gibt, mit deren Prüfungsanforderungen sich sein technisches und betriebswirtschaftliches Wissen vergleichen lässt ().