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BFH 28.08.2003 VII R 22/01, NWB 47/2003 S. 352

Abgabenordnung | Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch schriftliche Zahlungsaufforderung (§§ 169, 227, 231 AO)

Nach dem wird die Zahlungsverjährung nicht unterbrochen, wenn die vor Ablauf der Zahlungsverjährung abgesandte schriftliche Zahlungsaufforderung dem Zahlungsverpflichteten nicht zugeht (§ 231 i. V. mit § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO; Anschluss an den Beschl. des Großen Senats des , BStBl 2003 II S. 548). Der Senat führt dazu weiter aus: Auch ein Antrag auf Erlass der Steuerschuld ist keine die Zahlungsverjährung unterbrechende Maßnahme. Der Ablauf der Zahlungsverjährung tritt kraft Gesetzes und unabhängig vom Vertrauen des Stpfl. darauf, ob das FA die Ansprüche weiterhin geltend machen will, ein. Auch wenn es widersprüchlich erscheint, dass das FA den Antragsteller während eines Erlassverfahrens zur Zahlung auffordert, so muss das FA doch auch während des Erlassverfahrens...