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Insolvenzverwalter | Vergütungssatz für den vorläufigen Insolvenzverwalter
Ein Vergütungssatz von 25 % der Staffelvergütung gem. § 2 InsVV ist beim vorläufigen Insolvenzverwalter als Ausgangssatz angemessen. Von diesem kommen je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit Zu- oder Abschläge in Betracht. Allein die Bestellung zum starken vorläufigen Insolvenzverwalter rechtfertigt nicht generell einen Vergütungszuschlag (). Diese Frage war bislang in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten, wobei die Spanne der Zuschläge zwischen 0 und 50 % betrug.