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Online-Beitrag vom

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Übergabe von nichtbegünstigtem Vermögen

BFH fordert das BMF auf, dem Verfahren beizutreten

Christian Merker

[i]M. Meier, Versorgungsleistungen, infoCenter, NWB PAAAC-65659 Zu klären ist die Frage, ob wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Übertragung von nicht nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. a bis c EStG begünstigtem Vermögen grundsätzlich als Entgelt anzusehen sind oder gleichwohl als nicht zum Sonderausgabenabzug berechtigende, aber dem Grunde nach unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen gelten können. Hierzu hat der BFH das BMF aufgefordert, dem Verfahren beizutreten (, NWB WAAAH-52410).

I. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

[i]Unentgeltliche Übertragung eines MehrfamilienhausesDie mit ihrem Ehemann zusammenveranlagte Klägerin hatte im Jahr 2011 von ihrem im Jahr 1939 geborenen Vater mit notariell beurkundetem Grundstücksübertragungsvertrag ein in seinem Eigentum stehendes vermietetes Mehrfamilienhaus übertragen bekommen. Ausweislich des Grundstücksübergabevertrags erfolgte die Übertragung „unentgeltlich im Wege der Schenkung“. Allerdings war zugunsten des Vaters eine lebenslange, wiederkehrende, nicht wertgesicherte Leistung von monatlich 2.000 € zu erbringen. Zur Absicherung des Leistungsanspruchs bewilligten und beantragten die Beteiligten die Eintragung einer Reallast zugunsten des Vaters. ...