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Online-Beitrag vom

Keine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung beim Betrieb einer Photovoltaikanlage

BFH entscheidet zu zusammen veranlagten Eheleuten

Prof. Dr. Alois Th. Nacke

[i]Martz, Fotovoltaikanlage, Grundlagen, NWB ZAAAE-28828 Der BFH hat eine für die Praxis wichtige Entscheidung getroffen. Sie erleichtert die Veranlagungsarbeiten bei Eheleuten und reiht sich in die Rechtsprechung des BFH zu Eheleuten ein. In dem Verfahren ging es um den Betrieb einer Photovoltaikanlage durch Eheleute, die zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führte (, NWB FAAAH-52407).

I. Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für eine Photovoltaikanlage von Eheleuten

[i]Zusammen veranlagte EheleuteDie Klägerin ist eine GbR, die aus den Eheleuten F und M besteht. F und M werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin betreibt auf einem von den Ehegatten zu eigenen Wohnzwecken genutzten Grundstück eine Photovoltaikanlage. Die dabei erzeugte Energie nutzen F und M zum Teil privat, zum Teil wird sie an einen Stromversorger veräußert und in das öffentliche Stromnetz eingespeist. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 (Streitjahr) erklärten F und M u. a. Einkünfte aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage. Sie ermittelten auf Grundlage einer Einnahmenüberschussrechnung Einkünfte in Höhe von ./. 3.402 €. Die Klägerin reichte eine Gewerbesteuererklärung für das Streitjahr beim Finanzamt ein. E...