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Tax Compliance bei Unternehmens- und Anteilsübertragungen
Viele Unternehmen haben bereits ein Tax Compliance Management System z. B. für laufende Ertragsteuern, Umsatzsteuer oder Zoll implementiert. Deutlich seltener berücksichtigen solche Systeme die Überwachung von Verwaltungsvermögen oder Lohnsummen, obwohl bei Schenkungen und Erbschaften eine Reihe von Anzeige-, Erklärungs- und Überwachungspflichten zu beachten sind. Insbesondere bei der Übertragung von Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften ergibt sich eine Vielzahl von zu überwachenden Parametern. Auch für vermögende Privatpersonen oder deren Family Offices lassen sich durch ein Tax Compliance Management System finanzielle, reputative und strafrechtliche Risiken vermeiden. Dabei sollten auch im Ausland lebende Familienangehörige mit beschränkter oder unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht beachtet werden, insbesondere bei großen Familiengesellschaften.
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Anzeigepflichten
[i]Anzeigepflicht des Erwerbs grds. binnen einer Frist von drei MonatenSchenkungen und Erbschaften sind grundsätzlich durch den Erwerber oder Schenker innerhalb von drei Monaten nach Kenntniserlangung beim zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen, sofern nicht die Anzeige z. B. eines Gerichts, Notar...