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NWB Nr. 30 vom Seite 2256

So soll es sein: Keine Vermögenszersplitterung dank der Stiftung & Co. KG

Die Stiftung & Co. KG als interessante Light-Version der (Familien-)Stiftungslösung

Dr. Rüdiger Werner

Das Finanzgericht Münster hat sich jüngst zu der Frage geäußert, ob eine lediglich vermögensverwaltend tätige Stiftung & Co. KG gewerblich geprägt (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) und die Übertragung ihrer Anteile im Wege der Rechtsnachfolge von Todes wegen als inländisches Betriebsvermögen beim Erwerb einer Beteiligung an einer Gesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 EStG erbschaftsteuerlich privilegiert ist (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Das Gericht (, NWB OAAAH-48656) hat diese Frage im Ergebnis verneint. Diese aktuelle Entscheidung soll zum Anlass genommen werden, die zivil- und steuerrechtlich besondere Rechtsform der Stiftung & Co. KG und ihre Vorteile vorzustellen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Die Stiftung & Co. KG und die GmbH & Co. KG – zwei Schwestern

[i]Vergleichsweise seltenes PhänomenDie Stiftung & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren einzige persönlich haftende Gesellschafterin eine Stiftung ist. Die übrigen Gesellschafter, bei denen es sich regelmäßig um natürliche Personen handelt, nehmen die Stellung von Kommanditisten ein. Die Stiftung & Co. KG ist in ihrer rechtlichen Ausgestaltung ebenso wie in ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung eng mit der GmbH & Co. KG verwandt. Anders als die GmbH...