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BBK 15/2020 S. 702

Buchführung | Nichtbeanstandung für zertifizierte Kassen: Länder setzen sich gegen BMF durch und verlängern die Frist

Mehrere Bundesländer verlängern die Nichtbeanstandungsregelung für die Pflicht zur Verwendung zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtungen (TSE) bei elektronischen Kassen bis zum , wenn der Unternehmer bis zum konkrete Anstrengungen für die Anschaffung einer TSE unternommen hat.

Bei den Bundesländern handelt es sich um Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein: Die Finanzämter dieser Bundesländer werden bis zum Kassensysteme ohne [i]Fristverlängerung bis zum 31.3.2021 bei konkreten Bemühungen um Einsatz einer TSE TSE nicht beanstanden, wenn der Unternehmer die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum nachweislich verbindlich bestellt bzw. den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat oder den Einbau einer cloud-bas...