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Einkommensteuer | Anteile des Mitunternehmers einer Organträger-Personengesellschaft an der Organgesellschaft als notwendiges Sonderbetriebsvermögen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Zum SBV eines Mitunternehmers gehören alle WG, die dazu geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb der PersGes (SBV I) oder der Beteiligung des Mitunternehmers (SBV II) zu dienen. SBV II ist anzunehmen, wenn die dem Mitunternehmer gehörenden WG zur Begründung oder Stärkung seiner Beteiligung eingesetzt werden. (2) Ist eine Organgesellschaft nahezu ausschließlich für die Organträger-PersGes tätig, so stellen die Anteile, die Mitunternehmer der Organträgerin an der Organgesellschaft halten, notwendiges SBV II bei der Organträgerin dar. Dies gilt unabhängig von der Größe der Beteiligung. (3) Entfaltet die Organgesellschaft dagegen in nicht unerheblichem Umfang eine eigenständige Geschäftstätigkeit, so sind die von ...