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2. Teil: Sicher ist sicher – Sicherheiten beim Realkredit
Im ersten Teil des Artikels haben wir einen Einblick in die Kreditprüfung bekommen und in die unterschiedlichen Sicherungsmöglichkeiten, die ein Kreditgeber hat, seinen Kredit über weitere Personen abzusichern. Neben diesen sog. „verstärkten Personalkrediten“ besteht aber auch die Möglichkeit, Kreditforderungen über bewegliche und unbewegliche Gegenstände abzusichern. In diesem zweiten Teil des Artikels geht es um die Realkredite, die bei Geldkrediten üblich sind und die spezielle Form des Eigentumsvorbehalts als Möglichkeit, Lieferantenkredite abzusichern.
Für eine bessere Lesbarkeit des Textes wird auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachform verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelte für alle Geschlechter (m/w/d).
Sicherung beim Realkredit
Einen Überblick über die Gesamtthematik der Kreditsicherung bietet folgendes Schaubild:
Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt ist das wichtigste Mittel zur Sicherung von Lieferantenkrediten (Verkäufe auf Ziel). Er muss im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart werden. Demnach bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer der Ware (§ 449 BGB). Der Käufer wird durch die Übergabe der Ware zunächst nur Besitzer...