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StuB 14/2020 S. 568

Einkommensteuer | Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG

Das BMF hat zur Anwendung des NWB AAAAH-34431 zu § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG Stellung genommen ( NWB LAAAH-51313).

Hintergrund: Der BFH hatte entschieden, dass eine Zwischenvermietung einer Wohnimmobilie für die Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG unschädlich ist, wenn der Stpfl. das Immobilienobjekt – zusammenhängend – im Veräußerungsjahr zumindest an einem Tag, im Vorjahr durchgehend sowie im zweiten Jahr vor der Veräußerung zumindest einen Tag lang zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. Die Finanzverwaltung hielt eine kurzfristige Zwischenvermietung im Jahr der Veräußerung für schädlich, einen Leerstand dagegen nicht.

Hierzu führt das BMF weiter aus: