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Einkommensteuer | Kein Übergang von Verlusten i. S. des § 2a Abs. 1 EStG
Verbliebene negative Einkünfte des Erblassers aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz i. S. des § 2a Abs. 1 Satz 1 S. 568Nr. 6 Buchst. a, Satz 5 EStG gehen nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben über (Bezug: § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a, Satz 3, Satz 5 EStG; § 1922 BGB).
(1) Der BFH hob damit das für den Erben positive NWB GAAAG-37345 auf und bestätigte im Ergebnis die Verwaltungsauffassung in R 10d Abs. 9 Satz 9 EStR 2015. Nach § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a EStG dürfen negative Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von unbeweglichem Vermögen oder von Sachinbegriffen, wenn diese in einem Drittstaat belegen sind, nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art und aus demselben Staat ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG ausgegliche...