GmbHG § 32
Abschnitt 2: Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
§ 32 Rückzahlung von Gewinn
Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.
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