GenG § 174

Abschnitt 10: Schlussvorschriften

§ 174 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst [1]

§ 9 Absatz 3 und 4 in der vom an geltenden Fassung findet erstmals auf die Festlegung von Zielgrößen ab dem Anwendung.

Fundstelle(n):
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HAAAC-17490

1Anm. d. Red.: § 174 angefügt gem. Gesetz v. (BGBl I S. 3311) mit Wirkung v. .