GenG § 174
Abschnitt 10: Schlussvorschriften
§ 174 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst [1]
§ 9 Absatz 3 und 4 in der vom an geltenden Fassung findet erstmals auf die Festlegung von Zielgrößen ab dem Anwendung.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAC-17490
1Anm. d. Red.: § 174 angefügt gem. Gesetz v. (BGBl I S. 3311) mit Wirkung v. .