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IWB Nr. 14 vom

Grenzüberschreitende Lieferungen mit Installation – Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich

Ronny Langer

Obwohl die Umsatzsteuer in der EU eigentlich harmonisiert sein sollte, gibt es doch teils unterschiedliche Interpretationen und Detailregelungen in den EU-Mitgliedstaaten. Daraus können für denselben Umsatz unterschiedliche Besteuerungsfolgen resultieren, wie man am Beispiel der Werk-/Montagelieferungen zwischen Deutschland und Frankreich sehen kann.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Europarechtliche Grundlage

Aus europarechtlicher Sicht gibt es relativ klare Vorgaben. Lieferungen ohne Transport gelten nach Art. 31 MwStSystRL als dort erbracht, wo die Verfügungsmacht verschafft wird. Lieferungen mit Transport gelten nach Art. 32 MwStSystRL als dort erbracht, wo der Transport beginnt. Und Lieferungen mit Installation gelten nach Art. 36 MwStSystRL als dort erbracht, wo die Installation erfolgt. Der Artikel 36 greift aber nur dann, wenn die Installation durch den Lieferer oder für dessen Rechnung vorgenommen wird.

II. Deutschland: Werklieferung oder Montagelieferung oder bewegte Lieferung?

In Deutschland gilt für die Bestimmung des Leistungsorts die gleiche Unterscheidung. Deutschland trennt auch sehr strikt danach, wer die Installation vornimmt (Abschnitt 3.12 Abs. 4 UStAE). Für Lieferungen mit Transport, bei denen die Inst...