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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 29 | Datenschutz-Grundverordnung: Kein Anspruch auf Akteneinsicht bei der Einkommensteuer

Die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind nach einer Entscheidung des FG Niedersachsen im Bereich des Steuerrechts nur auf harmonisierte Steuern, wie etwa die Umsatzsteuer, anwendbar, nicht dagegen auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen. Auf die DSGVO kann daher kein Anspruch auf die Einsicht in Einkommensteuerakten gestützt werden. Es bleibt abzuwarten, was der Bundesfinanzhof dazu sagen wird.

Begründet die Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Einsicht in die Einkommensteuerakten? – Diese spannende Frage muss der Bundesfinanzhof beantworten.

Im Streitfall wollte ein Steuerbürger beim Finanzamt unter Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung seine Einkommensteuerakte einsehen. Ihm ging es vor allem darum, einen möglichen Schadensersatzanspruch gegen den ehemaligen Steuerberater prüfen zu können. Es gab wohl einen Schriftverkehr zwischen dem Berater und der Finanzbehörde, der dem Mandanten nicht vorlag.

Das Niedersächsische FG hat in erster Instanz den Anspruch auf Akteneinsicht abgewiesen. Mit der Begründung, dass die Datenschutz-Grundverordnung nur Anwendung finde auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Tätigkeit, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts falle. Dementsprechend s...