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Track 27 | Haftung: Inanspruchnahme des Geschäftsführers für eigene Lohnsteuer als Werbungskosten
Wird der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft für die ihn selbst betreffende Lohnsteuer in Haftung genommen, kann er die Aufwendungen nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Hessen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuermindernd berücksichtigen. Das Abzugsverbot nach § 12 Nr. 3 EStG, wonach Personensteuern nicht steuermindernd zu berücksichtigen sind, greift in diesem Fall nicht.
Wird der ehemalige Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft für die ihn selbst betreffende Lohnsteuer in Haftung genommen, kann er seine Zahlungen als nachträgliche Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuermindernd berücksichtigen. – Diese erfreuliche Entscheidung des Hessischen FG stellen wir Ihnen jetzt vor.
In der Krise eines Unternehmens begehen Inhaber und Geschäftsführer oft fatale steuerliche Fehler, die später zu einer persönlichen Haftung führen können. Das betrifft insbesondere die Lohnsteuer. Wird diese nicht abgeführt, hilft bekanntlich der Hinweis nicht weiter, dass doch eigentlich die Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer sind. Der Arbeitgeber haftet für die Steuer nach § 42d EStG. Auch die Geschäft...