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Track 20-24 | Corona-Bonus: Steuerbefreiung für Sonderzahlungen des Arbeitgebers bis zu 1 .500 €
Schlussendlich hat der Gesetzgeber dann doch auf den Rat der Experten gehört und die zuvor bereits durch ein BMF-Schreiben angeordnete Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen des Arbeitgebers bis zu 1.500 € mit dem Corona-Steuerhilfegesetz in § 3 Nr. 11a EStG gesetzlich verankert. Wir informieren Sie über wichtige Zweifelsfragen und gehen zudem noch auf die befristete Steuerbefreiung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld ein.
Und damit sind wir bei unserem Thema des Monats angelangt: der Steuerbefreiung für corona-bedingte Sonderzahlungen des Arbeitgebers. In einem Abwasch gehen wir zudem noch auf die befristete Steuerbefreiung ein – für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld.
Schlussendlich hat der Gesetzgeber dann doch auf den Rat der Experten gehört: Die zuvor bereits durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums angeordnete Steuerbefreiung des sog. Corona-Bonus ist gesetzlich verankert worden. Durch das "Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise". Oder kurz: durch das Corona-Steuerhilfegesetz.
Viele Fachleute – auch im NWB-Heft – hatten darauf hingewiesen: Eine untergesetzliche Regelung ...