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EuGH | Nicht steuerbares Verbringen von Gegenständen
Die in Belgien ansässige Klägerin vermietete in Rumänien und der EU aufgekaufte Paletten an eine rumänische Konzerngesellschaft. Die in der EU erworbenen Paletten transportierte die Klägerin zu diesem Zweck nach Rumänien. Die Konzerngesellschaft untervermietete die Paletten an rumänische Kunden, die die Paletten in Rumänien, im EU-Ausland und im Drittland einsetzten. Die Klägerin stellte einen Vorsteuer-Vergütungsantrag in Rumänien. Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Klägerin sich wegen innergemeinschaftlicher Verbringungserwerbe der aus dem EU-Ausland bezogenen Paletten steuerlich in Rumänien erfassen lassen müsse.
Was die Auffassung der Klägerin anging, es liege keine steuerbare Verbringung nach Rumänien vor, verwies der EuGH auf den Wortlaut ...