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EuGH | Zur Anwendung der Versandhandelsregelung
Die (polnische) Klägerin des Ausgangsverfahrens vertrieb Tierbedarf online an ungarische Abnehmer (der Sache nach an Nichtsteuerpflichtige u. Ä.). Für den Transport der Waren bot sie den Kunden auf ihrer Website u. a. an, einen Vertrag mit einer Spedition abzuschließen, ohne dass sie selbst Partei dieses Vertrags wurde. Nach Meinung der polnischen Steuerbehörde – die offenbar dieses Vorgehen als ausreichend ansah, um die Anwendung der Versandhandelsregelung nach Art. 33 ff. MwStSystRL auszuschließen – hatte eine Besteuerung dieser Umsätze in Polen zu erfolgen. Die ungarische Steuerbehörde richtete ein Auskunftsersuchen im Sinne der VO (EU) Nr. 904/2010 an die polnische Behörde, wonach sie offenbar zur Auffassung gelangte, dass die Versandhandelsregelung anzuwenden und die Umsätze in Ungarn zu besteu...