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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 16-17 | Erbschaftsteuer: BFH klärt Zweifelsfragen zu Nachlassverbindlichkeiten zugunsten der Steuerpflichtigen

Zwei strittige Fragen hat der Bundesfinanzhof aktuell zugunsten der Steuerpflichtigen geklärt. Zum einen können Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte, in der nicht der Erblasser, sondern dritte Personen bestattet sind, als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sein. Zum anderen sind die vergeblichen Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, als Nachlassregelungskosten abzugsfähig.

Was die Erbschaftsteuer angeht, möchten wir Sie darüber informieren: Der Bundesfinanzhof hat zwei Fragen im Zusammenhang mit Nachlassverbindlichkeiten geklärt. Und das beide Male zugunsten der Steuerpflichtigen. Es handelt sich zwar um Sonderfälle. Sie sind aber ein willkommener Anlass, Sie zu animieren, in Todesfällen auch andere Verpflichtungen zu prüfen.

Im Nachlass befinden sich neben dem Aktivvermögen regelmäßig auch Nachlassverbindlichkeiten. Diese sind bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer abzuziehen. Welche Nachlassverbindlichkeiten im Einzelnen abgezogen werden können, ergibt sich aus § 10 Abs. 5 ErbStG. Dabei wird unterschieden zwischen Erblasserschulden, Er...