Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Online-Nachricht - Dienstag, 14.07.2020

Corona | Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (FinMin)

Wie Brandenburgs Finanzministerium mitteilt, tragen die Finanzämter des Landes den erhöhten Entlastungsbetrag bei alleinerziehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Ein Antrag ist nicht nötig.

Hintergrund: Im Rahmen des Konjunkturpakets zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie werden auch alleinerziehende Mütter und Väter stärker steuerlich entlastet. Der Gesetzgeber hat den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt; er steigt von derzeit 1.908 auf 4.008 Euro. Die Änderung ist am in Kraft getreten. Somit bleiben beim Einkommen von Alleinerziehenden neben dem Grundfreibetrag und statt dem bisherigen Entlastungsbetrag von 1.908 Euro nunmehr 4.008 Euro steuerfrei, was einem Erhöhungsbetrag von 2.100

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen