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Corona | Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (FinMin)
Wie Brandenburgs Finanzministerium mitteilt, tragen die Finanzämter des Landes den erhöhten Entlastungsbetrag bei alleinerziehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Ein Antrag ist nicht nötig.
Hintergrund: Im Rahmen des Konjunkturpakets zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie werden auch alleinerziehende Mütter und Väter stärker steuerlich entlastet. Der Gesetzgeber hat den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt; er steigt von derzeit 1.908 auf 4.008 Euro. Die Änderung ist am in Kraft getreten. Somit bleiben beim Einkommen von Alleinerziehenden neben dem Grundfreibetrag und statt dem bisherigen Entlastungsbetrag von 1.908 Euro nunmehr 4.008 Euro steuerfrei, was einem Erhöhungsbetrag von 2.100