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Kindergeld | Änderungen des BKGG
§ 6 Bundeskindergeldgesetz (BKGG), dessen Gegenstand die Höhe des Kindergelds ist, erhält einen Absatz 3, wonach über die in den Abs. 1 und 2 beschriebenen Leistungen hinaus für jedes Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 € und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 € gezahlt wird. Ein Anspruch i. H. der Einmalbeträge von insgesamt 300 € für das Kalenderjahr 2020 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat September 2020, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.