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Grunderwerbsteuer | Widerruf einer Schenkung kann unter Umständen ein die Entstehung von Grunderwerbsteuer auslösendes Rechtsgeschäft darstellen
Das kann wie folgt zusammengefasst werden: Der Widerruf eines Schenkungsvertrags stellt ein Rechtsgeschäft i. S. von § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG dar, das eine grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsvereinigung bewirken kann.
Das Besprechungsurteil hat eine praxisrelevante und äußerst interessante Frage zum Gegenstand: Kann Grunderwerbsteuer durch einen Widerruf eines Rechtsgeschäfts ausgelöst werden, aufgrund dessen sich die Situation einer Anteilsvereinigung ergibt? Der BFH bejaht das und wies die Revision als unbegründet zurück. Der Widerruf der Schenkungen am unterliege der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG. Die Vorschrift knüpfe die Steuerpflicht an das Rechtsgeschäft und nicht an die tatsächliche Vereinigung der Gesellschaftsanteile in einer Hand. Unter dem Begriff des Rechtsgeschäf...