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Förderung der Elektromobilität | Höhere Kaufprämie für Elektro-Fahrzeuge (BMWi)
Die geänderte Förderrichtlinie zur "Innovationsprämie" wurde am im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am in Kraft. Damit wird der staatliche Anteil für die Förderung von E-Autos verdoppelt. So erhalten reine E-Autos künftig eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 €; Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 6.750 €.
Hierzu führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) u.a. weiter aus:
Ab dem wird im bestehenden System des sog. Umweltbonus der Bundesanteil befristet bis verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt unberührt.
Von der "Innovationsprämie" können – auch rückwirkend – folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren:
Neue Fahrzeuge, die nach dem und bis einschließlich zu...