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Wechsel der Gewinnermittlungsart – Teil 4
Ein Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung zur Buchführung kommt in der Praxis wegen der verschiedensten Gründe recht häufig vor. Ein umgekehrter Wechsel, also von der Buchführung zur Einnahmenüberschussrechnung, ist jedoch ebenfalls möglich. Auch hier sind bei bestimmten Bilanzpositionen Hinzu- und Abrechnungen zu beachten und so ein Übergangsgewinn zu ermitteln. Im nachfolgenden Beitrag werden die diesbezüglichen Korrekturen näher erläutert.“
Einleitung
Im vierten Teil der Beitragsreihe geht es um die Auswirkungen beim Wechsel von § 4 Abs. 1 EStG (i. V. m. § 5 EStG) zu § 4 Abs. 3 EStG.
Die ersten drei Teile der Beitragsreihe sind im Heftarchiv STFAN 4/2020, S. 21, STFAN 5/2020 S. 13 und STFAN 6/2020, S. 14 abrufbar.
Wechsel von § 4 Abs. 1 EStG (i. V. m. § 5 EStG) zu § 4 Abs. 3 EStG
Übergangsbilanz
Da der Steuerpflichtige bereits im Rahmen der Buchführung Bilanzen erstellt und ein Wechsel zur EÜR nur zum Beginn eines neuen Kalender-/Wirtschaftsjahres erfolgen kann, stellt die Abschlussbilanz des vorangegangenen Kalender-/Wirtschaftsjahrs gleichzeitig die Übergangsbilanz dar.
Ermittlung eines Übergangsgewinns/-verlustes
Auch hier ist die Übergangsbilanz Grundlage für die Ermittlung des sog. Übergangsgewinns.
Die Verteilung des Übergangsgewinns auf mehr...