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Online-Nachricht - Freitag, 03.07.2020

Corona | Kontenpfändung kann unbillig sein (FG)

Die Vollstreckung in die Bankguthaben des Steuerpflichtigen ist angesichts der derzeitigen Situation unter besonderer Berücksichtigung der durch die Corona-Pandemie erwirkten Einschränkungen für den Steuerpflichtigen unbillig ( AE (KV)).

Hintergrund: Die Finanzverwaltung gewährt Steuerpflichtigen, die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind, bestimmte steuerliche Erleichterungen. Unter anderem soll unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Jahresende 2020 von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden. Die betreffenden Regelungen enthält ein :002.

Sachverhalt: Die Antragsteller erzielen vorwiegend Vermietungseinkünfte. Wegen Steuerrückständen pfändete...

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