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Corona | Kontenpfändung kann unbillig sein (FG)
Die Vollstreckung in die Bankguthaben des Steuerpflichtigen ist angesichts der derzeitigen Situation unter besonderer Berücksichtigung der durch die Corona-Pandemie erwirkten Einschränkungen für den Steuerpflichtigen unbillig ( AE (KV)).
Hintergrund: Die Finanzverwaltung gewährt Steuerpflichtigen, die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind, bestimmte steuerliche Erleichterungen. Unter anderem soll unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Jahresende 2020 von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden. Die betreffenden Regelungen enthält ein .
Sachverhalt: Die Antragsteller erzielen vorwiegend Vermietungseinkünfte. Wegen Steuerrückständen pfändete...