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Einkommensteuer | Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen (BFH)
Der BFH hat das BMF zum Beitritt zu einem Verfahren aufgefordert, um zur Frage Stellung zu nehmen, ob wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Übertragung von nicht nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. a bis c EStG n.F. begünstigtem Vermögen grundsätzlich als Entgelt (bzw. im Ausnahmefall als Unterhaltsleistung) anzusehen sind (s. , BStBl I 2010, 227 Tz. 57 und 65) oder gleichwohl als nicht begünstigte (d.h. nicht zum Sonderausgabenabzug berechtigende), aber dem Grunde nach unentgeltliche "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen" gelten können (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Streitig ist, in welchem Umfang von der Klägerin an ihr...