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Einkommensteuer | Marderbefall keine außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen, mit denen dem möglichen Eintritt von Schäden vorgebeugt werden soll – wie etwa Kosten für Maßnahmen, mit denen das Eindringen von Mardern in Wohngebäude und ihre Einnistung verhindert werden soll – sind gem. NWB TAAAH-48663 keine außergewöhnlichen Belastungen.