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StuB 13/2020 S. 532

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für die Schifffahrt und dessen Versorgung

Das die Änderung des UStAE veröffentlicht. U. a. wird die Steuerbefreiung gem. §§ 4 Nr. 2, 8 UStG für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See in Abschnitt 8.1 Abs. 2 UStAE geändert ( NWB AAAAH-50897). Auf folgende Punkte geht das BMF näher ein:

Anwendung: Die Grundsätze des Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Für vor dem ausgeführte Umsätze (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG) wird es jedoch nicht beanstandet, wenn die bisher geltende Rechtslage zu Abschnitt 8.1 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 UStAE angewendet wird.