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Fachlicher Hinweis des IDW Bankenfachausschusses (BFA) zu Wertminderungen nach IFRS 9 im Halbjahresabschluss
Der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW hat am ein Update zu seinem fachlichen Hinweis vom veröffentlicht. Betroffen sind die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Bemessung / Bildung von Wertberichtigungen bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9.
Bezogen auf die Frage, ob die Hinweise des BFA von März 2020 auch im Hinblick auf den Halbjahresabschluss grundsätzlich weiterhin zum gelten, wird dies vom IDW bestätigt. So wird u. a. festgehalten, dass nach Auffassung des BFA die Corona-Krise nicht zu einem undifferenzierten, automatischen Transfer von Finanzinstrumenten von der Stufe eins in die Stufe zwei oder gar Stufe drei führt. Weiterhin sei es nicht sachgerecht, Kreditforderungen trotz der Corona-Rezession undifferenziert in Stufe eins zu belassen. Für Wertminderun...