Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausweis negativer Zinsen für Guthaben auf Bankeinlagen in GuV von Nicht-Kreditinstituten nach HGB
I. Sachverhalt
Das Industrieunternehmen I GmbH unterhält bei seiner Hausbank Giro- und Tagesgeldkonten. Seit 2019 erhebt die Hausbank auf Bankguthaben negative Zinsen. Im Preisverzeichnis ist geregelt: „Für die Verwahrung von Einlagen auf Giro- sowie Tagesgeldkonten zahlt der Kontoinhaber ein variables Verwahrentgelt i. H. von 0,5 % p. a.“ Im Geschäftsjahr 2019 musste I insgesamt ein Verwahrentgelt i. H. von 36.500 € entrichten. Aus bereits vor mehreren Jahren erworbenen Wertpapieren des Umlaufvermögens erhielt I während des gleichen Zeitraums Zinserträge i. H. von 128.000 €.
II. Fragestellung
Unter welchem Posten hat I die „Strafzinsen“ in seiner handelsrechtlichen GuV für das Geschäftsjahr 2019 auszuweisen?