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StuB Nr. 13 vom Seite 520

Ausweis negativer Zinsen für Guthaben auf Bankeinlagen in GuV von Nicht-Kreditinstituten nach HGB

WP/StB Dr. Niels Henckel, Frankfurt/M.

I. Sachverhalt

Das Industrieunternehmen I GmbH unterhält bei seiner Hausbank Giro- und Tagesgeldkonten. Seit 2019 erhebt die Hausbank auf Bankguthaben negative Zinsen. Im Preisverzeichnis ist geregelt: „Für die Verwahrung von Einlagen auf Giro- sowie Tagesgeldkonten zahlt der Kontoinhaber ein variables Verwahrentgelt i. H. von 0,5 % p. a.“ Im Geschäftsjahr 2019 musste I insgesamt ein Verwahrentgelt i. H. von 36.500 € entrichten. Aus bereits vor mehreren Jahren erworbenen Wertpapieren des Umlaufvermögens erhielt I während des gleichen Zeitraums Zinserträge i. H. von 128.000 €.

II. Fragestellung

Unter welchem Posten hat I die „Strafzinsen“ in seiner handelsrechtlichen GuV für das Geschäftsjahr 2019 auszuweisen?