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FG Köln Urteil v. - 15 K 2965/16 EFG 2020 S. 1133 Nr. 16

Gesetze: AufenthG § 68; EStG § 33

Unterhaltsleistungen

Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete Angehörige

Leitsatz

Unterhaltsleistungen auf der Grundlage einer gemäß § 68 des Aufenthaltsgesetzes übernommenen Verpflichtung an eine in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung) Schwester, ihren Schwager und die Nichte sind aus sittlichen Gründen zwangsläufig und als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sich das Land, in das die Unterstützten andernfalls abgeschoben würde, im Kriegszustand befindet (hier in die Ukraine).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 1133 Nr. 16
EStB 2020 S. 411 Nr. 10
GStB 2020 S. 338 Nr. 10
YAAAH-51968

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