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Neuregelungen durch das 7. SGB IV-Änderungsgesetz
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Der Deutsche Bundestag hat das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze in der Fassung der Ausschussberatungen verabschiedet. Es wurde am im BGBl 2020 I S. 1248 verkündet. Eine Vielzahl bestehender Verfahren in der Sozialversicherung soll damit effektiver gestaltet und im Sinne der Digitalisierung und der Entbürokratisierung verbessert werden.
Einige Regelungen sind bereits zum in Kraft getreten; andere werden zu späteren Zeitpunkten gelten oder sie sind mit zum Teil längeren Übergangsfristen ausgestattet. Soweit die Änderungen die Entgeltabrechnung berühren, sind insbesondere das geänderte Verfahren für das Ausstellen von Mitgliedsbescheinigungen, die Ergänzungen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Erweiterung beim Melderecht für geringfügig Beschäftigte zu nennen. Auch für nicht tagtäglich vorkommende Praxisfälle werden viele weitere Regelungen zu berücksichtigen sein. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über alle wichtigen Änderungen.
I. Beitragsfälligkeit; voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld
Beiträge zur Sozialversicherung sind gem. § 23 SGB IV spätestens zum Ablauf des drittletzten Bankarbeitsta...