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BFH 13.02.2020 VI R 20/17, NWB 26/2020 S. 1901

Lohnsteuer | Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse als Arbeitslohn

Nach dem handelt es sich bei den von einem österreichischen Arbeitgeber nach österreichischem Recht für seinen Arbeitnehmer geleisteten Beiträgen an eine betriebliche Vorsorgekasse nach deutschem Recht um zugeflossenen Arbeitslohn. Zwar sind Zukunftssicherungsleistungen i. S. des § 3 Nr. 62 EStG über die in § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 LStDV aufgezählten Leistungen hinaus auch Leistungen zur Absicherung der Arbeitslosigkeit. Beiträge an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse sind aber nur dann nach § 3 Nr. 62 Satz 1 zweite Alternative EStG steuerfrei, wenn sie für eine dem deutschen Sozialversicherungssystem vergleichbare Zukunftssicherung geleistet werden.

Einordnung:

Das Urteil enthält wertvolle Ausführungen zur Anwendung des § 3 Nr. 62 EStG auf Auslandssachverhalte, zur Frage der Doppelbesteuerung von Grenzgängern un...