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BFH 03.12.2019 X R 6/18, BBK 14/2020 S. 650

Bilanzierung | Schuldzinsenabzug bei Investitionszulage und nicht abziehbaren Betriebsausgaben und Gewinnbegriff

Für die Ermittlung der abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG wird der Gewinn laut Steuerbilanz zugrunde gelegt: Weder erfolgt eine Kürzung um eine steuerfreie Investitionszulage (IZ), noch wird der Gewinn um nicht abziehbare Betriebsausgaben erhöht.

[i]IZ erhöht den GewinnDie außerbilanzielle Kürzung der IZ sowie die außerbilanzielle Hinzurechnung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben wirken sich also im Rahmen des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Der Gewinn i. S. von § 4 Abs. 4a EStG ist der Gewinn i. S. von § 4 Abs. 1 EStG. In diesem Gewinn ist die IZ enthalten, auch wenn sie nach § 12 InvZulG 2007 steuerfrei ist. § 4 Abs. 4a EStG sieht keine Kürzung des Gewinns um die IZ vor.

[i]Nicht abziehbare Betriebsausgaben mindern den Gewinn Spiegelbildlich gilt dies auch für die nicht abziehbaren Betriebsausgaben i. S. von § 4 Abs. 5 EStG. Für § 4 Abs. 4a EStG ist der um die nicht abziehbaren Betriebsausgaben geminderte Gewinn zugrunde zu legen. Denn nicht abziehbare Betr...