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Berufsrecht – Verordnung zu meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (BMF)
Das BMF hat am den Referentenentwurf einer Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz (GwG) meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich veröffentlicht.
Hintergrund: Nach § 43 Abs. 6 GwG, der durch das am in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (BGBl 2019 I S. 2602) aufgenommen wurde, kann das BMF im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung Sachverhalte bei Erwerbsvorgängen nach § 1 GrEStG bestimmen, bei deren Vorliegen Meldepflichten nach § 43 Abs. 1 GwG für Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 und 12 GwG bestehen. Die vorliegende Rechtsverordnung dient diesem Ziel.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Zu dem Verordnungsentwurf wurde die Konsultation der Länder und Verbände eingeleitet. Die Verordnung soll die Meldepflichten bestimmter Berufsträ...