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BMF | Konsultationsvereinbarung mit der Schweiz zu den Folgen der COVID-19-Pandemie
Deutschland und die Schweiz haben eine Konsultationsvereinbarung zum gemeinsamen DBA geschlossen, um im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern eine Lösung zu finden, welche die finanziellen Belastungen für diesen Personenkreis durch die COVID-19-Pandemie möglichst gering halten soll. Dazu werden Rückkehrtage fingiert, die bedingt durch die Gesundheitsschutzmaßnahmen nicht wie sonst üblich stattgefunden haben. Neben der Anwendung von Art. 15a Abs. 2 DBA Schweiz auf Arbeitstage am Wohnsitz und Tage ohne Arbeitsausübung am Wohnsitz unter Fortzahlung des Arbeitslohns betrifft die Vereinbarung auch die Anwendung von Art. 15 Abs. 1 DBA Schweiz auf Arbeitstage im Ansässigkeitsstaat und Tage ohne Arbeitsausübung sowie die Anwendung von Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 15a auf Kurzarbeitergeld und ähnliche staatlich...