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OECD-Bericht zu Verständigungsverfahren in Deutschland
Es werden positive Entwicklungen beobachtet – weiterhin besteht aber Handlungsbedarf
Im [i]OECD, Making Dispute Resolution More Effective – MAP Peer Review Report, Germany (Stage 2) v. 9.4.2020 unter http://go.nwb.de/lyhxv Bereich der Verrechnungspreise kommt es im grenzüberschreitenden Kontext häufig zu Steuerstreitigkeiten zwischen den involvierten nationalen Finanzverwaltungen. Um eine hieraus resultierende Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben viele Staaten abkommensrechtlich als Streitbeilegungsmechanismus das sog. Verständigungsverfahren (Mutual Agreement Procedure – MAP) in ihren bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen verankert. Stand und Umsetzung der Verständigungsverfahren werden regelmäßig in den zweistufigen MAP Peer Review Reports der OECD erfasst. Der erste MAP Peer Review Report für Deutschland wurde am veröffentlicht und enthielt den Stand der deutschen Verständigungsverfahren bis zum . Der zweite MAP Peer Review Report für Deutschland erschien am und wird in diesem Beitrag besprochen. Neben einer Zusammenfassung der von den OECD veröffentlichten Statistiken geht der Beitrag dabei auch auf die spezifischen Rückmeldungen der „Peer Reviewer“ zur Zusammenarbeit mit Deutschland im Rahmen der Verständigungsverfahren, ein und gibt einen Ausblick, welche Entwicklungen im Bereich der deutschen Verständigungsverfahren, insbesondere auch vor dem Hintergrund des am veröffentlichten Referentenentwurfs zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD), zu erwarten sein können.
Die Peer Reviewer sehen grds. positive Tendenzen bei der Zusammenarbeit mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), weisen aber wiederholt auf bestehende Kapazitätsengpässe beim BZSt hin.
Die Anzahl deutscher Verständigungsverfahren hat zwischen Anfang 2016 und Ende 2017 deutlich zugenommen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer dieser Verständigungsverfahren ist zwar gesunken, liegt aber für Verrechnungspreisfälle noch deutlich über den von der OECD angestrebten 24 Monaten.
Verbesserungsvorschläge zielen auf eine effizientere Zusammenarbeit mit dem BZSt ab und beinhalten u. a. häufigere physische Treffen, verstärkte Kommunikation per E-Mail sowie regelmäßige Status-Updates.S. 485