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Bilanzierung | Aktivierung unfertiger Arbeiten durch Steuerberater
Ein bilanzierender Steuerberater muss die unfertigen Arbeiten zum Bilanzstichtag aktivieren: Denn er hat aufgrund des Beginns der Arbeiten bereits einen Vergütungsanspruch gegen seinen Mandanten, so dass ein Wirtschaftsgut bereits entstanden ist. S. 600Unbeachtlich ist, dass der Vergütungsanspruch noch nicht fällig ist, sondern dass der Vergütungsanspruch nach § 7 StBVV erst mit der Beendigung des Auftrags fällig wird.
Bereits [i]Vergütungsanspruch entsteht mit dem Beginn des Auftrags mit dem Beginn des Auftrags (Buchführung, Bilanz) entsteht ein Anspruch auf Vergütung, der durch eine Kündigung des Mandanten nicht verhindert werden kann. Dies folgt aus § 648 Satz 2 BGB, wonach der Werkunternehmer (Steuerberater) im Fall der Kündigung berechtigt ist, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, abzüglich der ersparten Aufwendungen. Dementsprechend regelt ...