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Kleinunternehmer im Ausland
Der BFH bekräftigt in seinem Urteil die Auffassung, dass die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG nur von im Inland ansässigen Unternehmern in Anspruch genommen werden kann.
I. Sachverhalt
Die Kleinunternehmerregelung ist auf solche Unternehmer beschränkt, die im Mitgliedstaat der Leistungserbringung ansässig sind.
II. Sachverhalt
Einer italienischen Staatsangehörigen stand an einer Wohnung im Inland ein Nießbrauchsrecht und damit ein dingliches Nutzungsrecht nach §§ 1030 ff. BGB zu. Die italienische Staatsangehörige vermietete die Wohnung kurzfristig über Internetportale.
Das Finanzamt nahm aufgrund der Kurzfristigkeit der Vermietungen steuerpflichtige Umsätze an und setzte die Umsatzsteuer entsprechend fest. Der hiergegen eingelegte Einspruch war nur insoweit erfolgreich, als das Finanzamt von der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausging.
Das FG wies die Klage als unbegründet ab. Das FG führte aus, dass die italienische Staatsangehörige nicht zur Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung berechtigt sei, da sie in den Streitjahren in Italien ansässig gewesen sei. Hiergegen richtete sich die Revision.
III. Entscheidung des Gerichts
Der BFH sah die Revision als unbegründet an. Der BFH führt aus, das...