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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Abschreibung auf unbesicherte Konzerndarlehen
(1) Die fehlende Besicherung der Forderung aus einem Schuldscheindarlehen gehört grds. zu den nicht fremdüblichen „Bedingungen“ i. S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 DBA-USA 1989). (2) Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 DBA-USA 1989) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 73/16 NWB BAAAH-14765, BStBl 2019 II S. 394 = Kurzinfo StuB 2019 S. 450 NWB LAAAH-16347). (3) Einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG steht bei Geschäftsbeziehungen mit Tochtergesellschaften aus Drittstaaten das Unionsrecht nicht entgegen (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 51/17 NWB HAAAH-29635, Kurzinfo StuB 2019 S. 725 ...