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NWB BB 7/2020 S. 200

Kurzarbeitergeld: Offizielle Listen der Agentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt Kurzarbeitergeld als Zuschuss zum Arbeitslohn, wenn ein Unternehmen Kurzarbeit anordnet. Das Kurzarbeitergeld wird auf Antrag des Arbeitgebers gewährt, wenn die betriebsübliche Arbeitszeit aus nicht vorhersehbaren Gründen temporär gekürzt werden soll. Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, die wissen wollen, wie hoch das Kurzarbeitergeld ist, können dies z. B. bei der Bundesagentur unter http://go.nwb.de/3wz9l nachsehen.