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Coronakrise: Steuerliche Erleichterungen bei Spenden
Wer Spenden zur Eindämmung oder Bekämpfung von Corona leistet, kann steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Wurde auf einschlägige Konten, z. B. von Wohlfahrtsorganisationen oder anerkannten Verbänden, Spenden eingezahlt, können diese ohne beitragsmäßige Beschränkung mit einfachem Zuwendungsnachweis, z. B. einer Buchungsbestätigung auf dem Konto, belegt werden.
, BStBl 2020 I S. 498, NWB PAAAH-46304.