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NWB BB 7/2020 S. 200

Coronakrise: Einheitlicher Arbeitsschutz zur Vorbeugung

Nachdem die ersten Lockerungen umgesetzt sind, haben das Bundesarbeitsministerium und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung einheitliche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgestellt, die jeder Betrieb beachten muss, wenn er wieder öffnen möchte.

Dazu gehört neben einem Mindestabstand von 1,5 Metern auch während der Arbeit, dass Abläufe so organisiert werden müssen, dass die Mitarbeiter möglichst keinen oder nur geringen Kontakt zueinander haben. Wo das nicht möglich ist, müssen Schutzmasken eingesetzt werden. Außerdem werden höhere Anforderungen an die Hygiene gestellt. Alle vorgegebenen Maßnahmen finden Sie unter http://go.nwb.de/zn5u8.

Unternehmer sollten vor einer Wiedereröffnung ihrer Betriebe alle Schutzmaßnahmen umgesetzt haben, um Probleme wie Bußgelder zu vermeiden.