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Finanzierungsbeziehungen im Konzern
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 456Mit dem Urteil I R 73/16 und den weiteren „Sperrwirkungsfällen“ äußerte sich der BFH zur Anwendbarkeit von § 1 Abs. 1 AStG auf grenzüberschreitende, unbesicherte Konzerndarlehen und setzte neue Maßstäbe für Finanzierungsbeziehungen im Konzern. Im Zusammenhang mit konzerninternen Finanzierungen stehen auch der geplante § 1a AStG-RefE sowie das Kapitel X der OECD-Verrechnungspreisleitlinien zu Finanzierungstransaktionen. Damit wird international erstmals das Vorgehen zur Bestimmung fremdüblicher Verrechnungspreise für konzerninterne Finanzierungbeziehungen verbindlich geregelt.
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I. Rechtsprechungsänderung des BFH zur grenzüberschreitenden Konzernfinanzierung
[i]Art. 9 Abs. 1 OECD-MA begründet keine Sperrwirkung mehr bezüglich SubstanzverlustenDer BFH änderte seine Rechtsprechung in zweifacher Hinsicht: Zum einen wurde die Bedeutung des Konzernrückhalts neu ausgerichtet und damit deutlich eingeschränkt und zum anderen nahm der BFH eine Kehrtwende bezüglich der Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA auf Substanzverluste vor, so dass nun Korrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG sowohl der Höhe als auch dem Grunde nach möglich sind. Daher ist im Ergebnis eine zweistufige Fremdvergleichsprüfung notwendig.
[i]Konzernrückhalt verliert an BedeutungNach Ansicht des BFH ist eine fehlende Darleh...