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Einkommensteuer | Änderung der steuerfreien Umzugskostenpauschalen ab
Die Kosten für einen beruflich bedingten Umzug können steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Mit Schreiben v. hat das BMF S. 1822die Änderungen der Umzugskostenpauschalen ab bekannt gegeben. Der Höchstbetrag nach § 9 Abs. 2 BUKG, der für die Anerkennung von Auslagen für den durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht für ein Kind des Berechtigten maßgebend ist, beträgt ab : 1.146 €; der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt für Berechtigte 860 €, für jede andere Person (Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder, Stief- und Pflegekinder, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten [i]Langenkämper, Umzugskosten, infoCenter, NWB PAAAA-57095 in häuslicher Gemeinschaft leben) 573 €. Für Berechtigte, die am Tage vor dem Einladen des Umzugsguts keine Wohnung...BStBl 2018 I S. 1027